
Letztes Update: 25.07.2010, 21:00
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Code of Conduct
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- Jede in das Football-Programm der Augsburg Raptors eingebundene Person ist den Bestimmungen der Vereinssatzung und ihrer Ordnungen verpflichtet.
- Jedes einzelne Mitglied der Football Organisation symbolisiert und vertritt die Gesamtheit. Ist das Mitglied in der Öffentlichkeit als Angehöriger der Augsburg Raptors erkennbar (etwa durch Kleidung oder durch Eigenproklamation), unterliegt es den Bestimmungen der Vereinssatzung und ihrer Ordnungen.
- Der Konsum von Alkohol ist in offizieller Spielkleidung der Augsburg Raptors und während aller offizieller Mannschafts- oder Vereinsveranstaltungen untersagt. Der Konsum von Nikotin ist in offizieller Spielkleidung der Augsburg Raptors und während sportspezifischer Mannschafts- oder Vereinsveranstaltungen untersagt.
- Der Konsum von Alkohol ist für Jugendspieler im gesamten Bereich und für die gesamte Dauer einer Trainings- und Spielmaßnahme untersagt. Diese Regelung gilt auch für begleitende Erwachsene.
- Der Konsum, Besitz und die Weitergabe jeder Art von Substanzen, die den Metabolismus oder das Bewusstsein beeinflussen, ist untersagt. Ausnahme sind ärztlich verordnete Medikamente. Die Einnahme solcher Präparate ist den Coaches mitzuteilen.
- Jedes Fernbleiben vom Training muss den Coaches so frühzeitig wie möglich gemeldet werden. Rückwirkende Entschuldigungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
- Abmeldungen vom Training erfolgen bei den zuständigen Coaches mittels Telefonanruf, E-Mail oder SMS. Abmeldungen über andere Spieler werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
- Jedes Mitglied der Organisation verdient den gleichen Respekt.
- Cheerleader sind ein eigenständiger Teil des Raptors Football Programms und werden mit Respekt und Ritterlichkeit behandelt. Grobe Verstöße gegen diese Regelung werden mit Team Ausschluss geahndet.
- Fraternisierungen zwischen aktiven Spielern und Cheerleadern sind unerwünscht.
- Kritik wird intern geäußert und nicht an unbeteiligte Dritte weiter getragen.
- Teamschädigendes Verhalten, Unsportlichkeiten und schwerwiegende anderweitige Verfehlungen (etwa Helmwerfen) von Spielern werden mit Ausschluss vom aktuellen Drill, Training, Spielabschnitt oder Spiel bestraft. Darüber hinaus gehende Sanktionen werden vom Head Coach in Absprache mit den anderen Coaches entschieden und unterliegen der Rechtsordnung des Vereins.
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