
Letztes Update: 25.07.2010, 21:00
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Jugendtransferliste
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Transferordnung - Vereinswechsel von Jugendlichen im AFVBy
1.) Transferliste
Wechselwillige Jugendspieler müssen sich durch einen formlosen, aber schriftlichen, Antrag bei der
Passstelle in die Transferliste aufnehmen lassen. Dies hat bis zum 15.11. der abgelaufenen
Spielsaison zu erfolgen. Es gilt der Stempel des Eingangsdatums bei der Passstelle. Somit sollte
gesichert sein, dass Vereine die kommende Saison planen können. Der Antrag muss folgende Punkte
enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, abgebender Verein. (Aufnehmender Verein wenn schon bekannt.)
Nur Spieler, die bis zu diesen Stichtag in der Transferliste aufgenommen wurden, können einen
Vereinswechsel durchführen.
Ausnahme: Härtefallregelung
2.) Härtefall
Kann ein Jugendspieler glaubhaft nachweisen, dass ein Wohnortwechsel aus beruflichen oder
familiären Gründen erfolgt, und es durch diesen Umzug nicht mehr möglich ist, an den
sportlichen Aktivitäten seines Vereines teilzunehmen, kann der Spieler zu einem Verein in
seiner Nähe wechseln. Der Wechsel des Erstwohnsitz ist in geeigneter Weise nachzuweisen
(Personalausweis, Ummelde Bescheinigung, usw.)
3.) Transferabschluss
Der Transfer ist bis 31.12. der abgelaufenen Spielsaison abzuschließen. Das heißt, der wechselnde
Spieler oder der aufnehmende Verein meldet an der Passstelle, dass der Spieler nun den Verein
gewechselt hat und gibt den neuen Vereinsnamen an. Der Spieler bekommt in der neuen Saison nur
einen Pass auf diesen Verein ausgestellt.
Liegt das Schreiben der Passstelle nicht vor, kann der Spieler nicht wechseln.
4.) Spieler aus anderen Landesverbänden
Wechsel eines Spielers aus einem anderen Landesverband. Hier tritt die jeweils gültige BSO in Kraft (§7 Vereinswechsel).
Nürnberg den, 29.01.2007
Peter Schirl
Fachabteilungsleiter Jugend im AFVBy
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