
Letztes Update: 25.07.2010, 21:00
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Jugendschutz
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Um der besonderen Verantwortung gegenüber seinen minderjährigen Mitgliedern gerecht zu werden, besteht bei Veranstaltungen
der Kinder- und Jugendmannschaften des Vereins für alle Aktiven sowie Trainer und Mannschaftsbetreuer absolutes Tabak- und
Alkoholverbot. Dies gilt ebenso für alle offiziellen Versammlungen des Gesamtvereins.
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